Samstag, 28. Juni 2025
Vendedor

Unterlagen, die der Verkäufer beim Notartermin vorlegen muss (Teneriffa)

📄 1. Kopie des DNI oder NIE der Eigentümer


Gültiges Ausweisdokument aller im Grundbuch eingetragenen Eigentümer.


Bei ausländischen Eigentümern werden NIE und Reisepass benötigt. Die NIE muss im Original vorliegen.


Bei Zugewinngemeinschaft müssen beide Ehepartner erscheinen, sofern keine Vollmacht vorliegt.



🏠 2. Originale Kaufurkunde und aktueller Grundbuchauszug (Nota Simple)


Wichtig zur eindeutigen Identifizierung der Immobilie im Grundbuch.


Der aktuelle Auszug zeigt Eigentumsverhältnisse und Belastungen.



🧾 3. Energieausweis


Von einem qualifizierten Techniker ausgestellt und gesetzlich vorgeschrieben.


Falls nicht vorhanden, organisieren wir diesen gerne für Sie.



🧾 4. Letzter IBI-Steuerbescheid + Katasterreferenz


Der letzte bezahlte Grundsteuerbescheid ist erforderlich.


Er enthält die Katasterreferenz.



💡 5. Aktuelle Rechnungen für Müll, Wasser und Strom


Damit die Versorgungsverträge auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden können.



💶 6. Bankkontoinhaber-Bescheinigung


Von Ihrer Bank ausgestellt (meist über die App herunterladbar) und notwendig für Überweisungen.


Auch wichtig für mögliche Abrechnungen oder Steuererstattungen.



🏢 7. Bescheinigung über Gemeinschaftsschulden


Gesetzlich vorgeschrieben (Wohnungseigentumsgesetz). Bestätigt, dass keine offenen Gemeinschaftskosten bestehen.



🏦 8. Hypotheken-Restschuld-Bescheinigung


Falls eine Hypothek besteht, muss die Bank den genauen Restbetrag zum Notartermin bestätigen.


Wurde die Hypothek bereits zurückgezahlt, MUSS die Löschung im Grundbuch eingetragen sein.



🧾 9. Steueransässigkeitsbescheinigung in Spanien


Erforderlich, wenn der Verkäufer kein spanischer Staatsbürger ist.



✍️ 10. Notarielle Vollmacht (falls nicht persönlich anwesend)


Erforderlich, wenn der Eigentümer nicht persönlich erscheinen kann.