Samstag, 28. Juni 2025
📄 1. Kopie des DNI oder NIE der Eigentümer
Gültiges Ausweisdokument aller im Grundbuch eingetragenen Eigentümer.
Bei ausländischen Eigentümern werden NIE und Reisepass benötigt. Die NIE muss im Original vorliegen.
Bei Zugewinngemeinschaft müssen beide Ehepartner erscheinen, sofern keine Vollmacht vorliegt.
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🏠 2. Originale Kaufurkunde und aktueller Grundbuchauszug (Nota Simple)
Wichtig zur eindeutigen Identifizierung der Immobilie im Grundbuch.
Der aktuelle Auszug zeigt Eigentumsverhältnisse und Belastungen.
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🧾 3. Energieausweis
Von einem qualifizierten Techniker ausgestellt und gesetzlich vorgeschrieben.
Falls nicht vorhanden, organisieren wir diesen gerne für Sie.
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🧾 4. Letzter IBI-Steuerbescheid + Katasterreferenz
Der letzte bezahlte Grundsteuerbescheid ist erforderlich.
Er enthält die Katasterreferenz.
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💡 5. Aktuelle Rechnungen für Müll, Wasser und Strom
Damit die Versorgungsverträge auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden können.
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💶 6. Bankkontoinhaber-Bescheinigung
Von Ihrer Bank ausgestellt (meist über die App herunterladbar) und notwendig für Überweisungen.
Auch wichtig für mögliche Abrechnungen oder Steuererstattungen.
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🏢 7. Bescheinigung über Gemeinschaftsschulden
Gesetzlich vorgeschrieben (Wohnungseigentumsgesetz). Bestätigt, dass keine offenen Gemeinschaftskosten bestehen.
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🏦 8. Hypotheken-Restschuld-Bescheinigung
Falls eine Hypothek besteht, muss die Bank den genauen Restbetrag zum Notartermin bestätigen.
Wurde die Hypothek bereits zurückgezahlt, MUSS die Löschung im Grundbuch eingetragen sein.
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🧾 9. Steueransässigkeitsbescheinigung in Spanien
Erforderlich, wenn der Verkäufer kein spanischer Staatsbürger ist.
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✍️ 10. Notarielle Vollmacht (falls nicht persönlich anwesend)
Erforderlich, wenn der Eigentümer nicht persönlich erscheinen kann.