Montag, 16. Februar 2026
Compra Venta Inmobiliaria

HYPOTHEKENLÖSCHUNG. WAS BEDEUTET DAS UND WELCHE FORMALITÄTEN SIND DAZU ERFORDERLICH?

Einer der Schritte, der bei einem Kaufvertrag am meisten Verwirrung stiftet, ist die Löschung der Hypothek.

Wir werden versuchen, dies so einfach wie möglich zu erklären.


Einer der Punkte, der bei einem Kaufvertrag am meisten Verwirrung stiftet, ist die Löschung der Hypothek.

Wir werden versuchen, dies so einfach wie möglich zu erklären.

Wenn wir einen Vorvertrag unterzeichnen, gibt es eine Klausel, die besagt, dass die Immobilie „lastenfrei” erworben wird. Die Hypothek ist eine dieser Lasten.

Am Tag der Unterzeichnung beim Notar leistet der Käufer zwei Zahlungen:

eine an die Bank des Verkäufers zur Tilgung der bestehenden Hypothek und eine weitere Zahlung des Restbetrags an den Verkäufer.

Aber damit sind die Formalitäten noch nicht abgeschlossen, denn genau hier entsteht die Verwirrung.

Die Tilgung der Hypothekenschuld muss ebenfalls im Grundbuch eingetragen werden.

Wenn wir eine Hypothek unterzeichnen, wird eine Hypothekenurkunde unterzeichnet, die im Grundbuch eingetragen wird und als „Belastung” derselben erscheint.

Diese Eintragung muss gelöscht werden, und zwar nach der Tilgung der Hypothek. Wenn die Hypothek am Tag des Kaufs getilgt wurde, muss dieser Vorgang nachträglich durchgeführt werden.

Denn wir sind verpflichtet, die Immobilie „lastenfrei” zu übertragen, und diese Eintragung ist eine weitere Belastung.

Es ist wichtig zu erklären, dass diese Belastung nicht automatisch verschwindet, wenn die gesamte Hypothekenschuld beglichen ist, sondern dass wir verpflichtet sind, folgende Schritte zu unternehmen:

1) Bei der Bank die Bescheinigung über die vollständige Tilgung der Hypothek beantragen.

2) Die Bescheinigung zum Notar bringen, um die Löschungsurkunde der Hypothek zu erstellen.

3) Diese Urkunde im Grundbuchamt eintragen lassen.

Alle diese Formalitäten gehen zu Lasten des Verkäufers und sind obligatorisch. Sie dauern in der Regel etwa zwei Monate und verursachen Kosten, die vom Verkäufer zu tragen sind.

Aus diesem Grund wird beim Kaufvertrag, wenn eine Hypothek besteht, ein Betrag einbehalten, der je nach Fall variieren kann und sich auf etwa tausend Euro beläuft. Dieser Betrag wird zurückerstattet, wenn der Verkäufer eine neue, lastenfreie Grundbuchauszug vorlegt. In einigen Fällen übernimmt der Käufer über seine Vertreter diese Formalitäten mit den vom Verkäufer bereitgestellten Mitteln.

Wenn Sie Fragen zu diesen Formalitäten haben, steht Ihnen unsere Rechtsabteilung zur Unterstützung unserer Kunden zur Verfügung.